|
Öffnungszeiten
Die Kanzlei ist von Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr, sowie am Freitag von 8-12 Uhr besetzt.
Termine zu anderen Zeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Besuche bei Klienten sind auch in den Abendstunden nach Vereinbarung möglich.
Kanzleiprofil
Als Rechtsanwälte kämpfen wir für die Interessen unserer Mandanten.
Wir sind dabei zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Diese muss auch von Gerichten und Behörden berücksichtigt werden.
Wir sind unabhängig und allein den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Wenn es darum geht, anstatt eines teuren und nicht gewissen Prozesses für den Mandanten einen günstigen Vergleich abzuschließen, stellen wir eigene Interessen in den Hintergrund. Wir sehen unsere Aufgabe also nicht vordergründig darin, Streit zu suchen, sondern auch darin, nach Möglichkeit einen Streit zu vermeiden. Dazu ist Dr. Eva Schneider als Mediatorin ausgebildet. Trotzdem haben wir reichhaltige Erfahrung in verschiedensten Prozessen gesammelt.
Natürlich sind wir mit moderner EDV ausgestattet und verfügen über Anschlüsse an die gängigen juristischen Datenbanken. Insbesondere können wir in Grund- und Firmenbuch Einsicht nehmen und auch klären, ob gegen einen Schuldner eines Klienten bereits Exekutionen laufen. Auch eine Meldeabfrage ist möglich.
Die Geschichte unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1919 von Dr. Pius Schneider in der Kirchgasse 3 gegründete. Sein Sohn Dr. Fritz Schneider promovierte am 18.3.1949 und nahm danach seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei seinem Vater auf. Die Zusammenarbeit war leider nur von kurzer Dauer. Am 28.6.1954 verstarb Dr. Pius Schneider an einem Herzinfarkt in der Kanzlei.
Dr. Fritz Schneider führte daraufhin die Kanzlei allein weiter und verlegte sie in die Sturnengasse. Auf der Suche nach einem neuen Partner gründete er mit Dr. Hans Widerin eine Kanzleigemeinschaft. Wegen Platzmangel musste die Kanzlei an die jetzige Adresse, Bahnhofstr. 8a, verlegt werden.
Als Dr. Eva Schneider 1987 als Rechtsanwältin in die Kanzlei eintrat, lösten Dr. Fritz Schneider und Dr. Hans Widerin ihr Geschäftsverhältnis. Zwei Jahre später begann Dr. Christoph Schneider mit seiner Tätigkeit in der Kanzlei.
Im Jahre 2000 trat Dr. Fritz Schneider im Alter von 72 Jahren in seinen wohlverdienten Ruhestand. Seither führen Dr. Eva Schneider und Dr. Christoph Schneider die Kanzlei weiter.
Infos gem § 5 ECG
| Berufsbezeichnung: |
Rechtsanwalt |
| Mitgliedschaft: |
Rechtsanwaltskammer Vorarlberg |
| Mitgliedstaat: |
Österreich |
| UID-Nummer: |
ATUID 35986402 |
| Berufsrechtliche Regelungen: |
Rechtsanwaltsordnung (RAO)
Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG)
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)
Richtlinene für die Ausübung des Rechsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA)
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Autonome Honorar-Richtlinien (AHR)
Rahmenschieds- und Schlichtungsordnung des österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
|
Haftung
Der Inhalt dieser Homepage dient nur Ihrer ersten unverbindlichen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar.
Jede Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen auf dieser Website ist ausgeschlossen .
Die Rechtsanwälte Dres. Schneider haften auch nicht für den Inhalt externer Internetseiten, die über Links von dieser Website erreicht werden können Links, die auf diese Seite verweisen.
Vertrauliche Daten und Informationen sollten in Ihrem eigenen Interesse nicht über das Internet übermittelt werden, ebenso nicht Mitteilungen zur Fristwahrung!
Zumindest sollten Sie sich telefonisch vergewissern, ob Ihre Mitteilung bei uns eingelangt ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
|