Verträge
Wir verfassen alle Arten von Verträgen, insbesondere Kauf-, und Schenkungs- und Tauschverträge, Wohnungseigentumsverträge, Übergabe- und Leibrentenverträge über Liegenschaften, Miet- und Pachtverträge sowie Gesellschaftsverträge samt Firmenbucheintragungen.
Besonders wenn der Auftrag von beiden Parteien kommt, sind wir verpflichtet, eine für beide Seiten ausgeglichene vertragliche Lösung für die anstehenden Probleme zu finden. Durch eine geschickte Vertragsgestaltung werden künftige Konflikte und somit teure Prozesse vermieden.
Selbstverständlich wickeln wir Verträge auch treuhändig ab, um das Risiko für beide Vertragsteile auszuschalten. Wir sind Mitglieder der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer. Dadurch sind unsere Klienten gegen Schäden versichert. Durch Ausnützung steuerlicher Vorteile wird oft ein Teil des Honorars hereingespielt.
Testamente und Erbschaften
Wir errichten Testamente. Durch richtige Formulierungen und Gestaltungen soll jenes Ziel erreicht werden, das der Erblasser erreichen will. Es wird natürlich auch gesichert, dass das Testament formgültig ist.
Auch vertreten wir Parteien in Verlassenschaftsabhandlungen und machen Pflichtteilsansprüche für übergangene Erben geltend.
Familienrecht
Wir haben reichhaltige Erfahrungen in allen familienrechtlichen Belangen gesammelt. Insbesondere in Scheidungen, Aufteilungen von ehelichen Gebrauchsvermögen, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Ehegatten und Kinder sowie in Besuchs- und Sorgerechtssachen haben wir reichhaltige Erfahrung.
Wir vertreten Gewaltopfer und Missbrauchsopfer unentgeltlich in Strafverfahren.
Schadenersatz
Verkehrsunfälle und Schiunfälle gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsgebiet wie andere Schadenersatzansprüche.
Verwaltung
Aufgrund seiner Tätigkeit in Gemeindevertretung und Gemeindevorstand hat Dr. Christoph Schneider reichhaltige Erfahrung in verwaltungsrechtlichen, insbesondere baurechtlichen, flächenwidmungsrechtlichen und allgemein gemeinderechtlichen Angelegenheiten gesammelt.
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